Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) [Newsroom]
Berlin (ots) – Ein bevh-Mitgliedsunternehmen hat das Europäische Gericht angerufen (T-348/23), um unter anderem die Definition „aktiver Nutzer“ zu klären, wie sie im Digital Services Act (DSA) zum Tragen kommt. Von der Zählweise der Nutzer hängt … Lesen Sie hier weiter…
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