Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – – Gericht gibt DUH-Klage Recht: Deichmann muss Umweltvorteile begründen oder Werbung unterlassen – Schuhkonzern bewarb mehr als tausend Produkte auf irreführende Weise als „nachhaltig“ und täuschte so Verbraucherinnen und … Lesen Sie hier weiter…
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