In Kraft getretenes Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe: Deutsche Umwelthilfe warnt vor Unwirksamkeit wegen zahlreicher Ausnahmen

Deutsche Umwelthilfe e.V. [Newsroom]
Berlin (ots) – – Ab dem 19. Juli dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Retouren nicht mehr vernichten – Zahlreiche Ausnahmen: Bleiben Kleiderspendenangebote erfolglos oder gilt Aufbereitung als zu teuer, bleibt Vernichtung … Lesen Sie hier weiter…

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