Zalando gegen EU-Kommission: bevh begrüßt angestrebte Klärung der Definition ’sehr großer Online-Plattformen‘ vor Europäischem Gerichtshof

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) [Newsroom]
Berlin (ots) – Die Europäische Kommission hat Zalando im April dieses Jahres als einziges deutsches Unternehmen als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft, wodurch man unter besonders strenge Aufsichts- und Prüfpflichten durch den Digital … Lesen Sie hier weiter…

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