Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) [Newsroom]
Berlin (ots) – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph … Lesen Sie hier weiter…

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