Europäisches Gericht berücksichtigt die Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) [Newsroom]Berlin (ots) – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph … Lesen Sie hier weiter… Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt …